Rote Liste: Wichtige Bewohner unserer Böden bedroht?
Die Mehrzahl der in Deutschland vorkommenden Hundertfüßer und Doppelfüßer gilt derzeit als „ungefährdet“. Diese gute Nachricht darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass 42 der insgesamt 182 in Deutschland etablierten einheimischen Arten und Unterarten ausgestorben, bestandsgefährdet oder extrem selten sind.
Das zeigt die neue Rote Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer, die das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum jetzt veröffentlicht hat. So ist beispielsweise der erst kürzlich in Deutschland wiederentdeckte Meeres-Hundertfüßer (Strigamia maritima) vom Aussterben bedroht.
Hundertfüßer und Doppelfüßer sind oft übersehene, aber bodenökologisch bedeutsame Organismengruppen. Während Hundertfüßer als Räuber die Bestände von kleinen Beutetieren in der Bodenstreu regulieren, tragen Doppelfüßer als wichtige Zersetzer maßgeblich zum Abbau organischer Substanz bei, da sie sich zum Großteil von verrottenden Pflanzen und Tieren sowie von Algen und Pilzen ernähren. Aufgrund der hohen Bindung der Tiere an ihren Lebensraum sowie ihrer eingeschränkten Mobilität, reagieren sie besonders empfindlich auf Umweltveränderungen, wie den Verlust und die Zerschneidung von geeigneten Lebensräumen. Dies macht sie zu vulnerablen Arten.
Die Rote Liste bewertet alle 182 in Deutschland etablierten und einheimischen Arten und Unterarten (Taxa) der Hundertfüßer und Doppelfüßer. Sechs Arten der Hundertfüßer (3,3 Prozent) und 15 Arten der Doppelfüßer (8,2 Prozent) gelten als bestandsgefährdet (Rote-Liste-Kategorien 1, 2, 3, G), darunter vier Arten (2,2 Prozent), die vom Aussterben bedroht sind, neuen stark gefährdete und sieben gefährdete Arten (4,9 Prozent beziehungsweise 3,8 Prozent).
Für eine weitere Art kann das Ausmaß ihrer Gefährdung aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht exakt angegeben werden. Weitere 20 Taxa (11 Prozent) sind extrem selten. Eine Doppelfüßer-Art ist in Deutschland ausgestorben oder verschollen. 127 Taxa der Hundert- und Doppelfüßer (69,8 Prozent) gelten aktuell als „ungefährdet“.
Dank einer verbesserten Datengrundlage konnte die Gefährdungseinstufung differenzierter erfolgen, als noch 2016: Zehn Arten wurden in eine günstigere Rote-Liste-Kategorie eingestuft, während 20 Arten in eine schlechtere Rote-Liste-Kategorie eingestuft werden mussten.
„Die neue Rote Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer zeigt: Auch die Biodiversität unserer Böden gerät zunehmend unter Druck“, sagt Sabine Riewenherm, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Hundertfüßer und Doppelfüßer leisten einen wesentlichen Beitrag zur Funktionalität von Böden und zum Erhalt eines intakten Naturhaushalts. Dennoch werden Bodenorganismen wie diese oft übersehen und bislang unzureichend erforscht. Die verbesserte Datengrundlage der Roten Liste ist daher ein wichtiger Schritt, um die Bodenfauna stärker in den Naturschutz einzubeziehen.“
Darüber hinaus wurde in der Roten Liste eine erhöhte Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung von zwölf Doppelfüßer-Taxa ermittelt. Diese Taxa kommen entweder nur oder fast nur hierzulande vor oder die hier lebenden Bestände sind hochgradig von anderen Populationen isoliert. Die vier Taxa, die weltweit nur in Deutschland vorkommen, also endemisch sind, haben ihren Verbreitungsschwerpunkt im Schwarzwald.
Um die in Deutschland vorkommenden Hundertfüßer und Doppelfüßer besser zu schützen, empfehlen die Autorinnen und Autoren insbesondere den Erhalt und die Förderung strukturreicher Lebensräume sowie deren bessere Vernetzung durch Verbindungskorridore als zentrale Schutzmaßnahmen. „Auch der Klimawandel macht uns Sorgen und verursacht ein stilles Sterben unter unseren Füßen“, sagt Peter Decker, Koordinator der Roten Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer: „Hitze, Dürre und Extremwetter verringern die Zahl geeigneter Lebensräume, lassen die Populationen vieler feuchtigkeits- und kühleliebender Arten schwinden und nehmen ihnen zunehmend die Chance auf Erholung.“
Rote Liste entscheidende Grundlage für den Schutz der Artenvielfalt
Die bundesweiten Roten Listen werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben und in dessen Auftrag vom Rote-Liste-Zentrum koordiniert. Erstellt Bundesamt für Naturschutz wurde die überarbeitete Fassung der Roten Liste der Hundertfüßer und Doppelfüßer von erfahrenen Expertinnen und Experten der Bodenzoologie und Naturschutzbiologie unter Federführung des Vielfüßer-Spezialisten Peter Decker. Er hat 2016 bereits die vorherige Rote Liste der Hundertfüßer verfasst und war Koautor bei der ersten Roten Liste der Doppelfüßer.
In den bundesweiten Roten Listen wird die Gefährdungssituation von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten für den Bezugsraum Deutschland dargestellt. Die Roten Listen sind zugleich Inventarlisten für einzelne Artengruppen und bieten Informationen nicht nur zu den gefährdeten, sondern zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der untersuchten Organismengruppen. Die Autorinnen und Autoren bewerten die Gefährdungssituation insbesondere anhand der Bestandssituation und der Bestandsentwicklung. Die Grundlagen für die Gefährdungsanalysen werden von einer großen Zahl von ehrenamtlichen Artenkennerinnen und Artenkennern ermittelt. Die Roten Listen selbst werden von den Autorinnen und Autoren ebenfalls in weiten Teilen ehrenamtlich erstellt.
Rote Listen stellen eine entscheidende Grundlage für den Schutz der Artenvielfalt in Deutschland dar. Sie dokumentieren den Zustand von Arten und mittelbar die Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Natur. Damit sind sie Frühwarnsysteme für die Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Foto: BfN/RLZ/Leif Moritz